E I N L A D U N G zur
26. Landesrassegeflügelschau des LV RGZ Sachsen-Anhalt
98. MIRAMA 31. Landesjugendschau 27. Landeszuchtbuchschau 4. PR
Stammschau
vom 28.11.-29.11.2026 in 39114 Magdeburg, Tessenowstraße 7, Messehallen 2 u. 3
Werner Westphal Gedächtnisschau
Sehr geehrte Züchterinnen, Züchter und Jugendfreunde,
zur Rassegeflügelausstellung des Landes Sachsen-Anhalt lädt der Landesverband alle Rassegeflügelzüchter herzlich ein. Der Schau angeschlossen sind die Landesjugendschau, die Landeszuchtbuchschau, die PR Stammschau und die Sondervereine mit Sonder- und Werbeschauen. Die Sachsen-Anhalt-Meisterschaften der Senioren und der Jugend werden durchgeführt, ebenso die Vereinsmeisterschaft und Zuchtbuchmeisterschaft. Für die Beteiligung an dieser Ausstellung gilt der Abschnitt IV. der Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter.
Jeder Preisrichter erhält für den vollen Bewertungsauftrag ein LVE des Landesverbandes Sachsen-Anhalt, ein MIRAMA-Band als Sachwert, sowie 8 Ehrenpreise (10 €) als Geldwert und 16 Zuschlagpreise (5 €). Gestiftete Preise des BDRG, der Landes-, Fach- und Kreisverbände sowie der Ortsvereine und anderer Institutionen oder Privatpersonen werden entsprechend den Wünschen der Stifter durch die Preisrichter vergeben.
Ausstellungsleitung und Geschäftsstelle:
Dieter Kuhr, Neue Siedlung 9, 06420 Könnern OT Beesenlaublingen Tel. 01735718950 dieterkuhr57@gmail.com
Meldepapiere an:
Dieter Kuhr, Neue Siedlung 9, 06420 Könnern OT Beesenlaublingen, Tel. 01735718950
Meldeschluss: Sa. 18.10.2026
Unbedingt Registriernummer in den Meldebogen eintragen, falls nicht bereits
vorgedruckt!
Rücksendung der Meldepapiere bis spätestens 08.11.2026, falls keine Rücksendung, Anfrage an Dieter
Kuhr
Einlieferung: Mittwoch, 25.11.2026 von 14.00 – 20.00 Uhr
Nur gesunde Tiere und mit gültigen Veterinärbescheinigungen, bitte Rückseite beachten, einliefern. Es erfolgt eine Eingangsuntersuchung der Tiere durch einen Tierarzt.
Seuchenbedingte Änderungen der veterinärbehördlichen Bestimmungen und sonstige Hinweise werden im Internet unter www.rassegeflügel-sachsen-anhalt.de, sowie mit der Rücksendung des B-Bogens bekannt gegeben.
Es ist ein Verkauf der bewerteten Ausstellungstiere vorgesehen, bitte Rückseite beachten. Für in der Ausstellungshalle belassene Behältnisse haftet die AL nicht.
Öffnungszeiten der Ausstellung:
Sa. 28.11.2026 9.00 - 18.00 Uhr; So. 29.11.2025 8.00 – 13.00 Uhr
Aussetzen der Tiere: So. 29.11.2026 ab 13.00 Uhr
Reklamationen: bis 31.12.2026 (bei falschen oder fehlenden Tieren sofort beim Aussetzen)
Kosten:
Standgeld: Seniorenaussteller Landesschau Einzeltier: 10,00 €, Jugendaussteller Einzeltier: 5,00
€
Stamm oder Voliere allgemeine Abteilung: 15,00 € PR Stammschau u. Zuchtbuch je Stamm: 12,00 €
Katalog: 10,00 € (Senioren-Pflichtabnahme)
Unkosten je Aussteller: 12,00 € Dauerkarte 10,00 € Tageskarte Senioren : 6,00 € Jugend: frei
Bankverbindung:
Empfänger: LV RGZ Sachsen-Anhalt e.V.
Bank : Harzsparkasse IBAN : DE 11 810 520 000 339 808 055 BIC : NOLADE21HRZ
Verwendungszweck : die Namen der Aussteller, die Tiere zur Schau gemeldet haben; bei Zuchtgemeinschaften ZG vorsetzen
Nur Überweisungen auf dieses Konto, keine Barzahlung, keine Schecks.
Unter Verwendungszweck die Namen der zahlenden Aussteller vermerken, insbesondere bei Sammelüberweisungen oder Überweisung von einem anderen Konto, als dem des Ausstellers. Zwischen Meldebogenabsendung und Standgeldüber-weisung möglichst wenig Zeit verstreichen lassen. Die Einzahlungsbeläge für evtl. späteren Nachweis aufbewahren, auf keinen Fall an die Geschäftsstelle einsenden. Bearbeitung der Meldungen erst nach Eingang des Standgeldes !
Wichtig: Preisgelder und Preisrichteraufwendungen werden überwiesen ( keine Ausnahmen ).
Gelder vom Tierverkauf werden bis 11 Uhr am 29.11.2026 bar ausgezahlt, danach nur mit Überweisung.
Werbung im Katalog:
Anzeigen, die im Katalog veröffentlicht werden sollen, bitte bei der Geschäftsstelle anmelden zwecks weiterer Absprache der Verfahrensweise. Anzeigen erscheinen in
Schwarz/Weiß, eine Seite DIN A 4 zu 120 €,
½ Seite 65 € und ¼ Seite 35 €.
Informationen zur LV-Schau auch unter www.rassegeflügel-sachsen-anhalt.de
Veterinärbehördliche Bedingungen zur
26. LV-Rassegeflügelschau
Es gelten die zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Verordnungen!!!
Alle Ausstellungstiere müssen aus einem gemäß § 26 Viehverkehrsordnung registriertem Bestand kommen. Die Registriernummer ist auf dem Meldebogen einzutragen, wenn sie nicht bereits vorgedruckt ist. Falls fehlerhaft, dann bitte streichen und richtige Nummer eintragen.
Unter wirksamen Impfschutz müssen stehen:
Puten, Hühner, Perl- und Zwerghühner: Newcastle Disease (ND)
Tauben: Paramyxovirose.
Für Hühnergeflügel und Tauben ist
eine Kopie der tierärztlichen Impfbescheinigung mit
zusammen mit der Ringkarte beim Einsetzen abzugeben.
Impfbescheinigungen wie z. B.: 40 Italiener am 12.10.26 mit Nobilis ND LaSota geimpft oder alle Tiere des Züchters Mustermann geimpft reichen nicht aus. Bundesring-Nummern auf die Impfbescheinigung eintragen.
Auch auf die Rückseite der Impfbescheinigung möglich.
Für Wassergeflügel ist beim Einsetzen abzugeben:
Eine Kopie der amtlichen Bescheinigung vom zuständigen Kreisveterinäramt, dass beim Züchter neben Gänsen und/oder Enten auch Hühnergeflügel im Bestand gehalten wird. Diese Haltungsform ist gemäß § 7 Geflügelpestverordnung dem zuständigen Veterinäramt des Kreises unverzüglich anzuzeigen.
Bezüglich der Landesschau gibt es keine festgelegten Zeitpunkte. Die Anmeldung ist beim Kreisveterinäramt sofort möglich und nicht erst kurz vor der Einlieferung. Die Bescheinigung ist bis auf Widerruf gültig, d. h. zur nächsten Schau ist nur eine Kopie vom Original anzufertigen oder
Wenn neben dem Wassergeflügel keine Hühner gehalten werden ein höchstens 7 Tage altes Attest, dass eine virologische Untersuchung im Bestand mit negativem Ergebnis auf Influenza A-Virus der Subtypen H5 und H7 von einem Tierarzt und Laboruntersuchung durchgeführt wurde.
Nach Abgabe des Meldebogens sind noch bis zum Tag des Meldeschlusses Nachmeldungen und Änderungen zu allen Positionen möglich. Standgeldnachzahlungen müssen sofort erfolgen, Standgelderstattungen werden mit den Preisgeldern verrechnet. Bis zum Tag des Einsetzens können noch Verkaufspreise nachgemeldet, geändert oder gestrichen werden, dazu ist bei der Einlieferung ein Vordruck erhältlich (am Eingang der Halle auszufüllen).
AAB VII 5. „fK“ (falsche Klasse)
Es gelten die Bestimmungen der AAB VII.5. a) bis g) mit folgenden Ergänzungen, die dann keine „fK“ nach sich ziehen:
Jugendliche Züchter dürfen Tiere mit Jugendringen in der Seniorenklasse ausstellen wenn:
-Aussteller, Alt- oder Jungtiere in einer anderen Klasse, erhalten keine falsche Klasse!
Die Ausstellungsleitung
der Landesrassegeflügelschau
Sachsen-Anhalt
Ausstellungsleiter und Geschäftsstelle:
Dieter Kuhr, Neue Siedlung 9, 06420 Könnern OT Beesenlaublingen Email: dieterkuhr57@gmail.com